Die Beschwerde der Vertreterin der Staatskasse vom 20. Januar 2016 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main ohne Datum - Aktenzeichen 23 Ca 3224/15 - wird zurückgewiesen.
I.
Die Vertreterin der Staatskasse wendet sich mit ihrer Beschwerde gegen den erhöhten Stundensatz von € 75 für simultanes Dolmetschen.
In dem zugrundeliegenden arbeitsgerichtlichen Verfahren vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main - Az. 23 Ca 3224/15 - ordnete die Vorsitzende mit Beschluss vom 3. Juni 2015 (Bl. 11 d. A.) unter anderem an, dass zur Kammerverhandlung Frau A als Dolmetscherin für die amharische Sprache für den Kläger zu laden ist.
In der Kammerverhandlung vom 16. September 2015 übersetzte die Dolmetscherin simultan. Im Protokoll der Kammerverhandlung vom 16. September 2015 (Bl. 87 d. A.) heißt es am Ende:
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