1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 28. Februar 2014 - 8 Sa 1960/13 - aufgehoben.
2. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 25. September 2013 -
Es wird festgestellt, dass die Klägerin gegen die Beklagte aus dem Tarifvertrag Übergangsversorgung für das Bordpersonal LTU einen Anspruch auf Verschaffung einer Versicherung im Rahmen eines Gruppenversicherungsvertrages hat.
3. Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte 3/4 zu tragen, die Klägerin 1/4.
Von Rechts wegen!
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