Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um Ansprüche der Klägerin auf Rückforderung von Überbrückungsbeihilfe nach dem Tarifvertrag vom 31. August 1971 zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (
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