Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 09. September 2014-
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 54.310,59 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15. April 2014 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte als Träger der Insolvenzsicherung für einen Anspruch des Klägers auf eine Versorgungsleistung einzustehen hat, die als Kapitalleistung zu zahlen war.
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