LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 10.04.2014
19 Sa 1266/13
Normen:
ZPO § 287 Abs. 1 S. 1; ZPO § 287 Abs. 1 S. 2; ZPO § 287 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 21.08.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 4283/12

Voraussetzungen der gerichtlichen Schätzung einer Bonuszahlung

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 10.04.2014 - Aktenzeichen 19 Sa 1266/13

DRsp Nr. 2015/15045

Voraussetzungen der gerichtlichen Schätzung einer Bonuszahlung

Eine Schätzung einer Bonuszahlung durch ein Arbeitsgericht nach § 287 ZPO ist unzulässig, wenn der Arbeitnehmer die für eine Schätzung durch das Gericht erforderlichen Anhaltspunkte nicht vorgetragen hat, das Gericht keine Informationen über die maßgeblichen Bonuskriterien und deren Gewichtung zueinander hat, Angaben zu den für eine Schätzung heranzuziehenden Geschäftsdaten fehlen und dem Gericht der zur Verfügung gestellte Bonusrahmen für den Arbeitnehmer nicht bekannt ist.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Schlussurteil Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 21. August 2013 14 Ca 4283/12 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 287 Abs. 1 S. 1; ZPO § 287 Abs. 1 S. 2; ZPO § 287 Abs. 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten im Berufungsrechtszug weiterhin um eine Bonuszahlung für das Jahr 2011.

Wegen des unstreitigen Sachverhalts, des Vortrags der Parteien im ersten Rechtszug und der dort gestellten Anträge wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 21. August 2013 gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen (Bl. 357-360 d.A.).