Der Antrag der Klägerin auf Gewährung von Prozesskostenhilfe zur Durchführung des Berufungsverfahrens gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 12. Mai 2016 -
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Parteien streiten um Ansprüche aus betrieblicher Altersvorsorge.
Wegen der Einzelheiten des Rechtsstreits wird auf das Urteil des Arbeitsgerichts Bezug genommen (Bl. 79 ff d.A.).
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