LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 16.06.2010
8 Sa 554/09
Normen:
TVÜ-Länder § 17 Abs. 9 S. 1; TV Lohngruppen-TdL § 3 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 06.08.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 3248/08

Vorarbeiterzulage nach Übergangsrecht im öffentlichen Dienst; unbegründete Klage eines Straßenwärters auf Erhöhung der Zulage

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.06.2010 - Aktenzeichen 8 Sa 554/09

DRsp Nr. 2011/2732

Vorarbeiterzulage nach Übergangsrecht im öffentlichen Dienst; unbegründete Klage eines Straßenwärters auf Erhöhung der Zulage

Der Wortlaut des § 17 Abs. 9 Satz 1 TVÜ-Länder, wonach die "bisherigen Regelungen" fortgelten, spricht gegen die Annahme, dass anstelle der in § 3 Abs. 1 TV Lohngruppen-TdL genannten Lohngruppen nunmehr Entgeltgruppen als Berechnungsgrundlage für die Vorarbeiterzulage heranzuziehen sind. Ein diesbezüglicher Wille der Tarifvertragsparteien findet in § 17 Abs. 9 TVÜ-Länder keinerlei Niederschlag. Auch die Berücksichtigung des tariflichen Gesamtzusammenhangs führt zu keinem anderen Ergebnis.

Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 6.8.2009 - 3 Ca 3248/08 - wie folgt abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

TVÜ-Länder § 17 Abs. 9 S. 1; TV Lohngruppen-TdL § 3 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob das beklagte Land verpflichtet ist, die dem Kläger zustehende Vorarbeiterzulage zu erhöhen.