Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 6.8.2009 - 3 Ca 3248/08 - wie folgt abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob das beklagte Land verpflichtet ist, die dem Kläger zustehende Vorarbeiterzulage zu erhöhen.
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