EuGH - Urteil vom 12.03.1998
Rs C-314/96
Normen:
EG-Vertrag Art. 177; Kooperationsabkommen EWG - Algerien Art. 39 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EuGH Slg. 1998, I-1149 (Djabali)
Vorinstanzen:
Tribunal des affaires de seurite sociale Evry,

Vorabentscheidungsverfahren - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Erledigung des beim vorlegenden Gericht anhängigen Rechtsstreits - Erledigung der Vorabentscheidungsfrage

EuGH, Urteil vom 12.03.1998 - Aktenzeichen Rs C-314/96

DRsp Nr. 2000/4598

Vorabentscheidungsverfahren - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Erledigung des beim vorlegenden Gericht anhängigen Rechtsstreits - Erledigung der Vorabentscheidungsfrage

(Ourdia Djabali gegen Caisse d'allocations familiales de l'Essonne) Sowohl aus dem Wortlaut als auch aus dem Aufbau des Artikels 177 des Vertrages folgt, daß das Vorabentscheidungsverfahren voraussetzt, daß bei den nationalen Gerichten tatsächlich ein Rechtsstreit anhängig ist, in dem sie eine Entscheidung erlassen müssen, bei der die Vorabentscheidung berücksichtigt werden kann. Die Rechtfertigung des Vorabentscheidungsersuchens liegt nicht in der Abgabe von Gutachten zu allgemeinen oder hypothetischen Fragen, sondern darin, daß das Ersuchen für sie tatsächliche Entscheidung eines Rechtsstreits erforderlich ist. Folglich besteht für den Gerichtshof kein Anlaß, eine Vorabentscheidungsfrage zu beantworten, wenn die Forderungen des Klägers des Ausgangsverfahrens vollständig erfüllt worden sind, so daß der beim vorlegenden Gericht anhängige Rechtsstreit gegenstandslos geworden ist und eine Antwort auf die Vorabentscheidungsfrage für das Gericht keinerlei Nutzen hätte.

Normenkette:

EG-Vertrag Art. 177; Kooperationsabkommen EWG - Algerien Art. 39 Abs. 1 ;

Gründe:

01 - 12 Prozeßgeschichte / Sachverhalt

13 - 13 Vorlagefrage

14 - 23 Entscheidungsgründe

24 - 24 Kosten