Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Erfurt vom 08.01.2016 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Erfolgsprämie für den Zeitraum Oktober 2012 bis Juli 2014 in Höhe von 706,62 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.09.2015 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers gegen die Beklagte auf Zahlung einer Vollstreckungsdienstzulage für den Zeitraum 01.08.2012 bis 31.07.2014.
Der Kläger war Mitglied von ver.di; die Beklagte Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband. Der Kläger war seit dem 01.09.2004 bei der Beklagten als Mitarbeiter Stadtverwaltung und seit dem 01.08.2012 als Angestellter im Vollstreckungsdienst beschäftigt.
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