Die Parteien streiten über die Entfernung einer Abmahnung vom 15.12.2006 aus der Personalakte des Klägers.
Der am 26.09.1947 geborene Kläger ist seit dem 01.01.1988 als Elektriker bei der Beklagten zu einem monatlichen Bruttoverdienst von zuletzt 2.300,00 EUR beschäftigt. Der Kläger ist Vorsitzender des bei der Beklagten gewählten Betriebsrats.
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