LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 07.01.2009
6 Sa 233/07
Normen:
BAT § 29 Abschn. B Abs. 2 Nr. 1; BAT § 29 Abschn. B Abs. 5; BAT § 32; Übergangstarifvertrag § 2; BMT AW II § 23 Abs. 1; BMT AW II § 26 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Lübeck, 2 Ca 3017b/07 vom 08.05.2008,

Voller Ortszuschlag einer verheirateten Arbeitnehmerin bei Wegfall der Ortzuschlagsberechtigung des Ehemannes

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 07.01.2009 - Aktenzeichen 6 Sa 233/07

DRsp Nr. 2009/6996

Voller Ortszuschlag einer verheirateten Arbeitnehmerin bei Wegfall der Ortzuschlagsberechtigung des Ehemannes

Eine bei der Arbeiterwohlfahrt beschäftigte Arbeitnehmerin, deren Ehemann in einem Arbeitsverhältnis steht, das aus dem BAT in ein dem TVöD entsprechendes Tarifwerk überführt wurde, kann einen monatlichen Ortszuschlag der Stufe 2 verlangen. Der Anspruch ist nicht aufgrund ergänzender Auslegung des § 26 BMT-AW II zu verneinen.

Tenor:

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 08.05.2008 - 2 Ca 3017 b/07 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Ziffer 1. des Tenors wie folgt gefasst wird:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 926,58 € brutto zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin den vollen Ortszuschlag im Sinne von § 26 BMT-AW II i. V. m. § 29 Abschnitt B Abs. 2 Nr. 1 BAT in Höhe von 90 % zu zahlen.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits (beide Rechtszüge).

3. Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.

Normenkette:

BAT § 29 Abschn. B Abs. 2 Nr. 1; BAT § 29 Abschn. B Abs. 5; BAT § 32; Übergangstarifvertrag § 2; BMT AW II § 23 Abs. 1; BMT AW II § 26 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Höhe des der Klägerin zustehenden Ortszuschlags nach § 29 Bundesangestellten-Tarifvertrag (BAT).