LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 30.05.2007
5 Sa 59/07
Normen:
TVöD § 8 Abs. 5 Satz 1 § 24 Abs. 2 ; TVöD-BT-K § 48 Abs. 2 ; TzBfG § 2 Abs. 1 Satz 1 § 4 Abs. 1 Satz 1 ;
Fundstellen:
AuR 2007, 405
Vorinstanzen:
ArbG Elmshorn, vom 16.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1279 c/06

Volle Wechselschichtzulage bei Teilzeitbeschäftigung im öffentlichen Dienst - Diskriminierungsverbot

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 30.05.2007 - Aktenzeichen 5 Sa 59/07

DRsp Nr. 2007/18065

Volle Wechselschichtzulage bei Teilzeitbeschäftigung im öffentlichen Dienst - Diskriminierungsverbot

1. Dem Anspruch auf die volle Wechselschichtzulagenpauschale nach § 8 Abs. 5 Satz 1 TVöD steht nicht entgegen, dass die Arbeitnehmerin Teilzeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 TzBfG leistet; die Wechselschichtpauschale ist nicht entsprechend dem Verhältnis der tariflichen Arbeitszeit zur individuellen durchschnittlichen Arbeitszeit der Arbeitnehmerin nach § 24 Abs. 2 TVöD zu kürzen. 2. Durch die Kürzung der Wechselschichtpauschale nach Maßgabe des § 24 Abs. 2 TVöD wird die Arbeitnehmerin wegen ihrer Teilzeittätigkeit benachteiligt, ohne dass dafür eine sachliche Rechtfertigung ersichtlich ist; das verstößt gegen § 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG.

Normenkette:

TVöD § 8 Abs. 5 Satz 1 § 24 Abs. 2 ; TVöD-BT-K § 48 Abs. 2 ; TzBfG § 2 Abs. 1 Satz 1 § 4 Abs. 1 Satz 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darum, ob der teilzeitbeschäftigten Klägerin die Wechselschichtzulage nach § 8 Abs. 6 TVöD in ungekürzter Höhe zusteht.