Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 10.11.2010, Az.:
Dem Kläger wird für die erste Instanz mit Wirkung ab 01.09.2010 Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Z. Y. bewilligt.
Die Bewilligung erfolgt mit der Maßgabe, dass der Kläger monatliche Raten in Höhe von € 135,00 an die Landeskasse zu zahlen hat.
Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
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