Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes Oldenburg vom 23. Mai 2017 -
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 240,00 Euro festgesetzt.
Die Parteien streiten über die Zahlung der Verzugspauschale.
Der Kläger ist seit ca. 10 Jahren bei der Beklagten als Produktionsmitarbeiter beschäftigt. Er erzielt eine durchschnittliche Bruttomonatsvergütung in Höhe von 2.600,00 Euro.
Mit seiner am 06. Februar 2017 bei dem Arbeitsgericht Oldenburg eingegangenen Klage machte der Kläger Weihnachtsgeld für das Jahr 2016 in Höhe von 2.244,14 Euro brutto sowie die Zahlung monatlicher Prämien in Höhe von 34,00 Euro für die Monate Januar 2016 bis einschließlich Dezember 2016 (12 Monate x 34,00 Euro = 408,00 Euro) sowie die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB geltend.
Die Beklagte zahlte per 07. April 2017 das Weihnachtsgeld für das Jahr 2016 in Höhe von 2.244,14 Euro brutto sowie die geltend gemachten Prämien in Höhe von 408,00 Euro brutto.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|