Die Berufungen der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dessau-Roßlau vom 10.04.2014 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten - zunächst in getrennten Rechtsstreiten - über Vergütungsansprüche aus Annahmeverzug für den Zeitraum 01. August 2013 bis 22. August 2014.
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