1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 13.03.2015 -
Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Berufung der Klägerin gegen dieses Endurteil wird zurückgewiesen.
3. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
4. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten zuletzt insbesondere darüber, ob die Klagepartei Anspruch auf rückwirkende Erteilung einer Versorgungszusage hat, sowie über Zahlung eines sog. Nettovorteils, den die Klagepartei gehabt hätte, wenn die Versorgungszusage erteilt worden wäre.
Die Klagepartei ist seit dem 25.07.1994 bei der Beklagten zu einer monatlichen Bruttovergütung in Höhe von zuletzt 4.535,-- Euro beschäftigt.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|