1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 31.03.2011, Az.: 2 Ca 2608 d/10, wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Verzugslohnansprüche der Klägerin.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|