Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 11. April 2018 wird zurückgewiesen.
II.Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
IV.Der Streitwert wird auf 59.670,20 Euro festgesetzt.
Streitig ist, ob die Klägerin und Berufungsklägerin gegen die Beklagte und Berufungsbeklagte einen Anspruch auf Zahlung von 59.670,20 Euro wegen durchgeführter stationärer Krankenhausbehandlung hat.
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