VG Magdeburg, vom 29.04.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 5 B 75/20
Verwirkung eines Anspruches auf Nichtumsetzung einer Verfügung hinsichtlich Übertragung einem Beamten der Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen (Beförderungs-) Dienstpostens
OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.06.2020 - Aktenzeichen 1 M 63/20
DRsp Nr. 2020/9156
Verwirkung eines Anspruches auf Nichtumsetzung einer Verfügung hinsichtlich Übertragung einem Beamten der Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen (Beförderungs-) Dienstpostens
Zur Verwirkung eines Anspruches auf Nichtumsetzung einer Verfügung, mit der einem Beamten die Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen (Beförderungs-)Dienstpostens übertragen wurden.Sowohl das materielle als auich das prozessuale Recht aus Art. 33 Abs. 2GG i. V. m. Art. 19 Abs. 4GG, gegen eine mit Verfügung des Dienstherrn ausgesprochene Beauftragung eines unerprobten konkurrierenden Beamten mit der Wahrnehmung der Geschäfte eines höherwertigen (Beförderungs-)Dienstpostens vorzugehen, ist verwirkt, wenn der nicht bedachte und ebenfalls unerprobte Beamte nicht innerhalb eines Jahres (§ 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO) ab Kenntnis oder Kennen-Müssen dieses Umstandes gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nimmt.
1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Magdeburg - 5. Kammer - vom 29. April 2020, deren Prüfung gemäß § 146 Abs. 4 Satz 1, 3 und 6 VwGO auf die dargelegten Gründe beschränkt ist, hat in der Sache keinen Erfolg.
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