I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 10.03.2009 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.700,00 € nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2008 zu zahlen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
III. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte eine mit der Klägerin vertraglich vereinbarte Vertragsstrafe verwirkt hat.
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