Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Kläger gegen das am 20. Juni 2019 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Hannover gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
I.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrags aus Oktober 2005 über 161.000 €.
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