1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 9. Oktober 2017, Az.
2. Die Kosten der Berufung hat der Kläger zu tragen.
3. Dieses Urteil sowie das landgerichtliche Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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