Auf die Berufung des Beklagten hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 12.06.2017 in Sachen
Die Klage wird abgewiesen, soweit das Arbeitsgericht in seiner Entscheidung festgestellt hat, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht mit Ablauf des 30.06.2016 sein Ende gefunden hat, sondern ungekündigt fortbesteht (Urteilstenor Ziff. 1).
Von den Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz haben die Klägerin 94 % und der Beklagte 6 % zu tragen.
Die Kosten der Berufungsinstanz trägt die Klägerin allein.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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