Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 22.11.2016 -
Es wird festgestellt, dass zwischen den Parteien vom 01.01.2008 bis zum 31.03.2014 ein Arbeitsverhältnis bestanden hat.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
III.Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 2/3, die Beklagte 1/3.
IV.Die Revision wird für den Kläger zugelassen, für die Beklagte wird sie nicht zugelassen.
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