VG Saarland, vom 22.03.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 2/05
Verwirkung der Befugnis zur gerichtlichen Geltendmachung einer Verletzung von personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmungsrechten; Einleitung eines Beschlussverfahrens mehr als dreieinhalb Jahre nach übergangener Zustimmungsverweigerung und zwischenzeitlich eingetretener Bestandskraft; Anspruch eines Betriebsrat einer stillgelegten Niederlassung auf ein Beteiligungsverfahren betreffend der Versetzung von Beamtinnen und Beamten zu einem anderen Betrieb des Unternehmens
OVG Saarland, Beschluss vom 27.10.2010 - Aktenzeichen 4 A 147/10; 4 A 213/07
DRsp Nr. 2010/21858
Verwirkung der Befugnis zur gerichtlichen Geltendmachung einer Verletzung von personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmungsrechten; Einleitung eines Beschlussverfahrens mehr als dreieinhalb Jahre nach übergangener Zustimmungsverweigerung und zwischenzeitlich eingetretener Bestandskraft; Anspruch eines Betriebsrat einer stillgelegten Niederlassung auf ein Beteiligungsverfahren betreffend der Versetzung von Beamtinnen und Beamten zu einem anderen Betrieb des Unternehmens
a) Zur Verwirkung der Befugnis zur gerichtlichen Geltendmachung einer Verletzung von personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmungsrechten (hier bejaht für die Einleitung eines Beschlussverfahrens mehr als dreieinhalb Jahre nach übergangener Zustimmungsverweigerung und zwischenzeitlich eingetretener Bestandskraft der in Rede stehenden Versetzungen)b) Der Betriebsrat einer stillgelegten Niederlassung der Deutschen Post AG hat im Rahmen seines Restmandats gemäß den §§ 24 Abs. 1 und 2PostPersRG, 21 bBetrVG keinen Anspruch darauf, dass nach Stilllegung eines Betriebes ein Beteiligungsverfahren betreffend die Versetzung von Beamtinnen und Beamten zu einem anderen Betrieb des Unternehmens eingeleitet wird, deren Versetzung bereits Bestandskraft erlangt hat.
Tenor
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