ArbG Aachen, vom 02.03.1995 - Vorinstanzaktenzeichen Ca 1291/94
Verweisungsbeschluss: Bindungswirkung auch bei Fehlerhaftigkeit
LAG Köln, Beschluss vom 22.06.1995 - Aktenzeichen 5 Ta 127/95
DRsp Nr. 2001/4241
Verweisungsbeschluss: Bindungswirkung auch bei Fehlerhaftigkeit
1. Auch ein fehlerhafter Verweisungsbeschluss bindet gemäß § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG das Gericht, an das verweisen wird, sofern er nicht offensichtlich gesetzwidrig ist.2. Die fehlende Begründung des Verweisungsbeschlusses stellt jedenfalls dann keine offensichtliche Gesetzwidrigkeit dar, wenn der Beschluß auf übereinstimmenden Antrag beider Parteien ergangen ist.