LAG Chemnitz - Urteil vom 27.06.2022
4 Sa 103/21
Normen:
BAT-O Anl. 1 a VergGr IIa; TV EntgO Land § 11 Abs. 3; TV EntgO Land § 11 Abs. 4;
Vorinstanzen:
ArbG Leipzig, vom 28.01.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 1744/20

Verweisung im Tarifvertrag auf beamtenrechtliches BesoldungsrechtTheologiestudium und Lehramtsstudium im Fach Theologie

LAG Chemnitz, Urteil vom 27.06.2022 - Aktenzeichen 4 Sa 103/21

DRsp Nr. 2023/5223

Verweisung im Tarifvertrag auf beamtenrechtliches Besoldungsrecht Theologiestudium und Lehramtsstudium im Fach "Theologie"

1. Den Tarifvertragsparteien steht es frei, im Tarifvertrag bei Entgeltregelungen auf beamtenrechtliche Besoldungsvorschriften zu verweisen. 2. Mit dem zweiten theologischen Staatsexamen allein wird keine Lehrberechtigung erworben. Durch den zusätzlichen Abschluss eines pädagogischen Staatsexamens im Rahmen eines Lateinstudiums erfolgt auch nicht „automatisch“ eine Lehrbefähigung für das Fach Theologie. Hierfür wäre ein Lehramtsstudium im Fach "Theologie" erforderlich.

Tenor

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 28.01.2021 – 7 Ca 1744/20 – wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

2. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BAT-O Anl. 1 a VergGr IIa; TV EntgO Land § 11 Abs. 3; TV EntgO Land § 11 Abs. 4;

Tatbestand

Die Parteien streiten in der zweiten Instanz weiterhin über die Eingruppierung der Klägerin in die zutreffende Entgeltgruppe, hilfsweise über Schadensersatz.