1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 28.01.2021 –
2. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten in der zweiten Instanz weiterhin über die Eingruppierung der Klägerin in die zutreffende Entgeltgruppe, hilfsweise über Schadensersatz.
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