1. Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kammern Ludwigsburg - vom 8. Dezember 2010 (
2. Die Klägerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
3. Die Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht wird zugelassen.
A. Die sofortige Beschwerde richtet sich gegen die Verneinung des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten.
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