1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kempten/Allgäu vom 13.09.2012 - 5 BV 4/12 - wird zurückgewiesen.
2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Zustimmung des Beteiligten zu 2) (im Folgenden: Betriebsrat) zur Einstellung der Leiharbeitnehmerin SM als erteilt gilt und ob diese Zustimmung gerichtlich zu ersetzen ist.
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