1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Potsdam vom 28.02.2012 -
2. Die Klägerin ist nicht verpflichtet, sich aufgrund der Anordnung des Beklagten vom 28.10.2011 einer amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen.
3. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
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