Richtlinie 1999/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juni 1999 über ein Verfahren zur Anerkennung der Befähigungsnachweise für die unter die Liberalisierungs- und Übergangsrichtlinien fallenden Berufstätigkeiten in Ergänzung derallgemeinen Regelung zur Anerkennung der Befähigungsnachweise (ABl. L 201, S. 77);
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtumsetzung der Richtlinie 1999/42/EG
EuGH, Urteil vom 16.10.2003 - Aktenzeichen Rs C-388/02
DRsp Nr. 2004/8455
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtumsetzung der Richtlinie 1999/42/EG
[Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Irland]Irland hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 1999/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juni 1999 über ein Verfahren zur Anerkennung der Befähigungsnachweise für die unter die Liberalisierungs- und Übergangsrichtlinien fallenden Berufstätigkeiten in Ergänzung der allgemeinen Regelung zur Anerkennung der Befähigungsnachweise verstoßen, dass es nicht die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um dieser Richtlinie nachzukommen.
Normenkette:
Richtlinie 1999/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juni 1999 über ein Verfahren zur Anerkennung der Befähigungsnachweise für die unter die Liberalisierungs- und Übergangsrichtlinien fallenden Berufstätigkeiten in Ergänzung derallgemeinen Regelung zur Anerkennung der Befähigungsnachweise (ABl. L 201, S. 77);
Gründe:
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