ArbG München, vom 04.09.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 22 Ca 16237/07
Vertragsfreiheit bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages; unwirksame Stichtagsregelung in Betriebsvereinbarung zur variablen Vergütung bei Eigenkündigung
LAG München, Urteil vom 03.03.2009 - Aktenzeichen 6 Sa 927/08
DRsp Nr. 2009/10321
Vertragsfreiheit bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages; unwirksame Stichtagsregelung in Betriebsvereinbarung zur variablen Vergütung bei Eigenkündigung
1. Als Gegenstück zum Arbeitsvertrag unterliegt auch der Aufhebungsvertrag dem Grundsatz der Vertragsfreiheit (§ 105GewO); in den einzelvertraglich, kollektivrechtlich und gesetzlich gezogenen Grenzen unterliegt es der unternehmerischen Disposition der Arbeitgeberin, darüber zu entscheiden, mit welchen Mitarbeitern sie ihre unternehmerischen Ziele verfolgen und verwirklichen will.2. In Betriebsvereinbarungen zur Verteilung von Leistungen sind gemäß § 75 Abs. 1 Satz 1 BetrVG alle Beschäftigten nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit zu behandeln; dies schließt insbesondere den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ein, dem wiederum der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1GG zugrunde liegt.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.