I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 02.02.2011, Az.:
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger beginnend ab September 2010 ein monatliches Brutto-Grundgehalt in Höhe von 3.535,-- € zu zahlen.
II. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
III. Die erstinstanzlichen Kosten tragen der Kläger zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagte zu 1/10 und der Kläger zu 9/10.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
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