1. Die Berufung wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien hatten im Rahmen einer Zahlungsklage im laufenden Arbeitsverhältnis um die Frage gestritten, ob die Entgeltregelungen aus dem DRK-Reformtarifvertrag (DRK-ReformTV) auf ihr Arbeitsverhältnis kraft einer arbeitsvertraglichen Verweisungsregelung Anwendung finden. Im Berufungsrechtszug streiten sie noch um die Frage, welche Elemente der tatsächlichen monatlichen Entgeltzahlungen auf den Anspruch auf Tarifentgelt nach dem DRK-ReformTV anzurechnen sind.
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