Die Parteien streiten in der Revision noch über Urlaubsgeld und anteiliges Weihnachtsgeld für das Jahr 1998.
Die Klägerin war bei der Beklagten, einer lüftungstechnischen Ingenieurgesellschaft, seit dem 1. Juli 1992 als Montage- und Fertigungsarbeiterin zuletzt zu einem Bruttomonatsentgelt von 3.040,00 DM beschäftigt. In dem Formulararbeitsvertrag ist ua. geregelt:
"§ 2 Tarifverträge
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