LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 16.08.2007
4 Sa 169/07
Normen:
BGB § 280 § 611 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 10.01.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 1311/06

Vertragsänderung und Zeitablauf

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.08.2007 - Aktenzeichen 4 Sa 169/07

DRsp Nr. 2008/9774

Vertragsänderung und Zeitablauf

(Schadensersatzpflicht der Arbeitgeberin bei eigenmächtiger Umwandlung des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses in ein pauschal zu versteuerndes geringfügiges BeschäftigungsverhältnisWandelt die Arbeitgeberin ohne das Einverständnis der Arbeitnehmerin das bisher bestehende sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis in ein pauschal zu versteuerndes geringfügiges Beschäftigungsverhältnis um und führt sie dementsprechend keine Sozialabgaben ab, macht sie sich gegenüber der Arbeitnehmerin schadensersatzpflichtig.

Normenkette:

BGB § 280 § 611 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Klägerin, welche vom 01.01.2005 bis 15.05.2006 als Teilzeitkraft bei einem Bruttomonatsgehalt von 488,00 EUR im Baumarkt der Beklagten in Bad H gearbeitet.

Zum 01.12.2005 hat die Beklagte die Klägerin von der Sozialversicherung abgemeldet und sie bei gleichen Nettobezügen als geringfügig Beschäftigte geführt. Die anfangs des Jahres 2006 von der Klägerin vorgelegte Lohnsteuerkarte hat sie nach einigen Wochen mit der Bemerkung der Buchhaltung der Beklagten: "Wir benötigen keine Lohnsteuerkarte, da pauschal abgerechnet wird", zurückerhalten.