1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 20.01.2010 -
2. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darum, ob der Kläger einen Rückkehranspruch zu der Beklagten, seiner früheren Arbeitgeberin, hat.
Der am 08.01.1958 geborene, verheiratete Kläger war ab dem 01.04.1974 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin beschäftigt.
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