LG Stendal, vom 19.09.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 21 O 367/00
Verstoß gegen Treu und Glauben bei Nachschieben von Kündigungsgründen
OLG Naumburg, Urteil vom 16.04.2002 - Aktenzeichen 9 U 206/01
DRsp Nr. 2002/13451
Verstoß gegen Treu und Glauben bei Nachschieben von Kündigungsgründen
»Es verstößt gegen Treu und Glauben, wenn sich der Dienstberechtigte mehr als 9 Monate nach Abschluss der außerordentlichen Kündigung gegenüber dem Geschäftsführer einer GmbH auf einen gänzlich neuen Kündigungsgrund beruft, der in keinen sächlichen Zusammenhang mit dem ursprünglich genannten Grund steht. Fehlt es an einem zeitlichen und jedem sachlichen Zusammenhang zwischen den geltend gemachten Kündigungsgründen, kann der später genannte Grund nicht mit "nachgeschoben" werden.«