ArbG München, vom 22.01.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 25 Ca 8657/12
Verstoß gegen den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz durch sozialplanmäßige Besserstellung von Gewerkschaftsmitgliedern im Rahmen einer Gesamtvereinbarung zwischen Betriebsparteien und GewerkschaftUnbegründete Zahlungsklage eines nichtorganisierten Arbeitnehmers auf erhöhte Entgelt- und Abfindungszahlungen unter Ausschluss gebotener Anpassung wegen rechtwidriger Erhöhung des Gesamtvolumens
LAG München, Urteil vom 27.03.2014 - Aktenzeichen 3 Sa 106/13 - Aktenzeichen 3 Sa 117/13 - Aktenzeichen 3 Sa 118/13 - Aktenzeichen 3 Sa 119/13 - Aktenzeichen 3 Sa 120/13 - Aktenzeichen 3 Sa 121/13 - Aktenzeichen 3 Sa 122/13 - Aktenzeichen 3 Sa 123/13 - Aktenzeichen 3 Sa 124/13 - Aktenzeichen 3 Sa 125/13 - Aktenzeichen 3 Sa 126/13 - Aktenzeichen 3 Sa 127/13
DRsp Nr. 2016/2606
Verstoß gegen den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz durch sozialplanmäßige Besserstellung von Gewerkschaftsmitgliedern im Rahmen einer Gesamtvereinbarung zwischen Betriebsparteien und GewerkschaftUnbegründete Zahlungsklage eines nichtorganisierten Arbeitnehmers auf erhöhte Entgelt- und Abfindungszahlungen unter Ausschluss gebotener Anpassung wegen rechtwidriger Erhöhung des Gesamtvolumens
1. Betriebspartner verstoßen gegen den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz des § 75 I BetrVG, wenn sie eine Sozialplanregelung vereinbaren, die Teil einer Gesamtvereinbarung zwischen Betriebsrat, Arbeitgeber und Gewerkschaft ist und diese Gesamtvereinbarung de facto zu einer von der Gewerkschaft gewünschten Besserstellung ihrer Mitglieder führt.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.