Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 13.11.2014 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Berufungsverfahren noch um den Fortbestand des zwischen ihnen bestehenden Arbeitsverhältnisses.
Der 1969 geborene, verheiratete und keinem Kind zum Unterhalt verpflichtete Kläger war zunächst in der Zeit ab dem 25.05.2013 als Leiharbeitnehmer der Firma B GmbH bei der Beklagten eingesetzt. Grundlage war ein schriftlicher Vertrag vom 17.05.2013.
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