1. Auf die Revision der Beklagten wird das Teilurteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 22. Mai 2017 -
2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 31. August 2016 -
3. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
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