Die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 22. Juni 2015 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 12. Juni 2015 - 15 Ca 18/15 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
I.
Die Beschwerdeführerin/Klägerin begehrt Prozesskostenhilfe (PKH) für einen Vergleichsmehrwert (Verpflichtung zur Erstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses).
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