1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 19.03.2009 -
2. Die Klägerin hat die Kosten der Berufung zu tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung sowie über Rückzahlungsansprüche der Beklagten wegen doppelt gezahlten Krankengeldes.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|