Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 20.11.2008 - 4 Ca 496/08 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 13.800,00 EUR festgesetzt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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