Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts A-Stadt vom 14.08.2007 - 13 Ca 101/07 B - abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die zutreffende Berechnung einer zukünftig zu zahlenden Betriebsrente.
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