Die Parteien streiten um die Zahlung einer Witwenrente. Kern des Streites ist die Auslegung eines zwischen dem verstorbenen Ehemann der Klägerin und dem Beklagten abgeschlossenen Vergleichs.
Die Klägerin war in 2. Ehe mit dem am 16.03.1916 geborenen und am 21.06.2006 im Alter von 90 Jahren verstorbenen Herrn H verheiratet. Herr H war in der Zeit vom 01.10.1941 bis zum 31.10.1973 bei der Firma L in Saarbrücken beschäftigt.
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