1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 23.09.2010 - Aktenzeichen
2. Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe der dem Kläger für die Zeit von 01.01.2006 bis 30.11.2009 zustehenden Betriebsrente infolge der außerplanmäßigen Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze (
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