Der Bescheid der Beklagten vom 21.01.2008 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 06.05.2008 wird aufgehoben.
Die Beklagte wird verurteilet, der Klägerin Versichertenrente wegen voller Erwerbsminderung ab 01.05.2008 bis 31.10.2008 in gesetzlichem Umfang zu bewilligen.
Die Beklagte hat der Klägerin die notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
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