1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 24.06.2009 -
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Gewährung einer Versetzungszulage sowie einer Arbeitszeitgutschrift an die Klägerin.
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