1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 22.07.2008 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 533,21 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit 18.06.2008 zu zahlen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über Gewährung einer Versetzungszulage an die Klägerin.
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